EULA Endnutzer-Lizenzvereinbarung
für Espresso CAD Viewer
Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Software Espresso CAD Viewer („Software“), bereitgestellt durch den Lizenzgeber.
Der Kaufvertrag, die Zahlungsabwicklung, die Rechnungsstellung sowie ggf. der Widerruf erfolgen ausschließlich über den jeweiligen Reseller (z. B. Digistore24). Diese EULA regelt nicht den Kauf, sondern ausschließlich die Nutzungsrechte an der Software.
Mit Installation, Download oder Nutzung der Software erkennt der Nutzer diese EULA verbindlich an.
2. Lizenzgegenstand
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Lizenzgeber räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß dieser EULA ein.
(3) Es handelt sich nicht um einen Kauf der Software, sondern um die Einräumung eines Nutzungsrechts.
3. Lizenzart – Einzelplatzlizenz
(1) Die Lizenz ist als Einzelplatzlizenz ausgestaltet.
(2) Die Software darf:
- von einer natürlichen Person
- auf einem Windows-Gerät gleichzeitig
genutzt werden.
(3) Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten oder durch mehrere Personen ist unzulässig.
4. Nutzungsbeschränkungen
Dem Nutzer ist insbesondere nicht gestattet:
- die Software oder Teile davon weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder zu unterlizenzieren
- die Software öffentlich zugänglich zu machen (z. B. SaaS, Cloud, Terminalserver)
- die Software zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder rückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt
- Schutzmechanismen zu umgehen
5. Installation, Aktivierung, Gerätewechsel
(1) Die Software darf auf einem Gerät installiert werden.
(2) Ein Gerätewechsel ist zulässig, dabei wird die Lizenz auf dem ersten Gerät automatisch deaktiviert.
(3) Der Lizenzgeber kann technische Maßnahmen zur Lizenzkontrolle einsetzen.
6. Updates und Support
(1) Ein Anspruch auf Updates, Upgrades oder Support besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Kompatibilität wird nur für die vom Lizenzgeber freigegebenen Windows-Versionen zugesichert.
7. Fachliche Einschränkung / kein Ersatz für Prüfung
(1) Die Software dient ausschließlich der visualisierenden und unterstützenden Darstellung von CAD-Daten.
(2) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Maßhaltigkeit der dargestellten Inhalte, insbesondere nicht für:
- Maße, Abstände oder Toleranzen
- Maßketten, Skalierungen oder automatische Berechnungen
- Übereinstimmung mit technischen Normen, Bauvorschriften oder Fertigungsanforderungen
(3) Die Software ersetzt keine fachliche Prüfung, kein Aufmaß, keine statische Berechnung und keine werkstatt- oder montagereife Planung.
(4) Die Verantwortung für die Prüfung, Freigabe und Verwendung der mit der Software erstellten oder dargestellten Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer.
(5) Dem Nutzer ist bekannt, dass es beim Öffnen, Speichern, Exportieren oder Konvertieren von Dateien systembedingt zu Änderungen, Abweichungen oder Verlusten von Daten kommen kann.
(6) Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Maße, Koordinaten, Skalierungen
- Layer, Attribute, Metadaten
- Linienarten, Rundungen, Genauigkeiten oder interne Datenstrukturen
(7) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dateien nach Verarbeitung mit der Software inhaltlich, technisch oder maßlich identisch mit der ursprünglichen Datei sind.
(8) Die Verantwortung für Datensicherung, Prüfung und Freigabe der verarbeiteten Dateien liegt ausschließlich beim Nutzer.
8. Gewährleistung
a) Verbraucher (B2C)
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
b) Unternehmer (B2B)
Für Unternehmer gilt:
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.
- Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Die Gewährleistung für nur unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
9. Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für:
- Datenverlust
- entgangenen Gewinn
- Schäden, die auf fehlerhafte Maße, Darstellungen, Ableitungen oder daraus resultierende Fertigungs- oder Montagefehler zurückzuführen sind
- Produktionsausfall
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Das Nutzungsrecht wird je nach Lizenzmodell beim Kaufabschluss zeitlich befristet oder unbefristet eingeräumt.
(2) Bei Verstoß gegen diese EULA erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
(3) In diesem Fall ist die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und alle Kopien sind zu löschen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – sofern der Nutzer Unternehmer ist – der Sitz des Lizenzgebers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
